Es können sowohl Materiallieferungen und eine Entsorgung kombiniert werden. Sie ordern mit Lieferung gleichzeitig die Containerstellung.
Alle Liefermaterialien/Schüttgüter können in unseren Anlagen selbst abgeholt werden. Die Möglichkeit, zu entsorgende Materialien zu uns zu bringen, besteht ebenfalls.
In Barzahlung und auf Rechnung. Eine EC-Kartenzahlung ist nicht möglich.
Aufteilung in Zonen
Beide Erden unterscheiden sich sowohl in der Zusammensetzung als auch in der Anwendung. Die Muttererde ist ein Produkt aus gewachsenem Oberboden mit prozentualem Anteil an Kompost und findet ihren Einsatz bei der Rasensaat (Neuanlage oder Ausbesserung) und bei Steingärten. Hingegen setzt sich die Gartenerde aus den Komponenten, lehmiger Boden, Kompost, Rindenhumus und Muttererde zusammen. Ihren Einsatzzweck findet das Produkt bei Wirtschaftskulturen (Beete), Blumenrabatten und teilweise bei der Strauch-, Heckenpflanzung sowie in Kombination mit Perlit 0/6, auch für Topf und Kübelpflanzen.
Grundsätzlich wird nur Scheibenglas angenommen. Weckgläser sind vom Inhalt zu trennen und gehören in den öffentlichen Glascontainer. Gischirr, Porzellan und Keramik gehören zur Bauschuttentsorgung. Für Türen und Fenster mit Glas steht ein separater Container zur Verfügung. Die Berechnung erfolgt nach angeliefertem Gewicht.
Die Entsorgung beider Materialien ist auf unserer Anlage nicht möglich. Sie haben aber die Option, diese Abfälle entweder auf dem Wertstoffhof des Landkreis Spree-Neiße oder bei Lobbe zu entsorgen.
Auf Grund der diskontinuierlichen Preisschwankungen der Hersteller, sei es durch höhere Energiekosten, sich ändernde Produktionsaufwendungen oder Zuständigkeiten anderer Werke und damit anderer Transportentfernungen, müssen die Schüttgüter stetig überarbeitet werden. Der verwaltungstechnische Aufwand ständig zu überarbeiten und zu drucken ist viel zu hoch. Gern unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage ein Angebot oder geben ihnen eine telefonische Auskunft zu ihrem Ansinnen.
Auf unseren Containern finden Sie zur Hilfestellung entsprechende Aufkleber, wie voll die Container gefüllt werden dürfen. Hierbei ist eindeutig auch die Materialzusammensetzung und somit das spezifische Gewicht zu berücksichtigen. Das Containerauto muss den befüllten Container aufnehmen können und darf gleichzeitig nicht überladen sein. Unseren Mitarbeitern muss es ebenfalls möglich sein, die Ladung, durch netze sichern zu können. Insofern sind herausragen Gegenstände oder ein mit Berg befüllter Container nicht zulässig. Der verkehrssichere Transport (kein Ladungsverlust während der Fahrt) steht an oberster Stelle.
Je nach Verunreinigungsgrad oder Aufwand, sind im günstigsten Fall die Sortierkosten nach Stunde in Rechnung zu stellen oder der Container ist mit der neuen Einstufung abzurechnen.